Corona / Covid19 Informationen

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Seit dem 18.11.2021 gilt in den Physiotherapiepraxen in Schleswig-Holstein die Corona 2G-Regel. Für Geimpfte und Genesene sowie für Patienten mit Rezept ändert sich dadurch nichts: Sie können wie bisher zur Physiotherapie, Wellness, Massage und zum Gerätetraining. Einschränkungen gibt es jetzt für Ungeimpfte und Leistungen ohne Rezept. Wir erläutern Ihnen die aktuellen 2G-Regeln in der Physiotherapie für Schleswig-Holstein.

Corona Informationen im Überblick

SCHLESWIG-HOLSTEIN

  • Patienten, die mit einer Verordnung (Rezept/sHP/HP) kommen, fallen nicht unter die 3-G-Regel
  • Selbstzahler und Kurse fallen jetzt unter die 2-G-Regel
  • Die Vorgabe des Impf-, Genesenen- oder Testnachweises gilt nicht für pflegerisch notwendige Dienstleistungen wie z.B. Fußpflege, wenn Leistungsempfänger aufgrund ihrer Hilfsbedürftigkeit die Tätigkeiten nicht selbst durchführen können.
  • Für Sport in Innenräumen und Fitnessstudios gilt die 2-G-Regel 
  • Da unsere Dienstleistungen zum Bereich der körpernahen Dienstleistungen gehören, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

Welche Corona-Regelungen in Ihrer Region in Schleswig-Holstein aktuell gelten, ergibt sich aus der aktuellen Corona-Verordnung für Schleswig-Holstein und der für die jeweilige Stadt oder Kommune festgestellten Warnstufe. Mit der Corona-Verordnung vom 18.11.2021 wurde für ganz Schleswig-Holstein, somit auch für Kappeln, die Warnstufe 1, und somit die 2G-Regelung festgelegt.

2G gilt gemäß Verordnung für alle Körpernahen Dienstleistungen. Dazu gehört auch die auch die Physiotherapie. Dabei gilt es zwischen Anwendungen und Therapien mit Rezept und solchen ohne Rezept zu unterscheiden.

„Medizinische notwendige körpernahe Dienstleistungen“, also solche mit Rezept vom Arzt, unterliegen in der Warnstufe 1 nicht der 2G-Regelung. Diese können dem Gesetz nach also wie bisher ohne Impfnachweis, ohne Genesenennachweis und ohne Test wahrgenommen werden. Dazu gehören die Klassische Krankengymnastik, Manuelle Therapie, KG Gerät, Lymphdrainage etc. 

Anders sieht es bei allen Anwendungen und Angeboten von Physiotherapiepraxen ohne ärztilche Verordnung aus. Für diese Leistungen gilt die 2G-Regelung, also für Behandlungen wie Wellness-Massagen, Ayurveda oder Shiatsu . Das heißt, auch diese Leistungen können Sie weiterhin wie bisher wahrnehmen, wenn Sie geimpft oder genesen sind. Wenn Sie ungeimpft und nicht genesen sind, können Sie diese Leistungen nicht wahrnehmen. Die bisherige Regelung (3G), wonach ein negativer Test ausreichte, um nicht verordnete Leistungen wahrzunehmen, gilt nicht mehr.

Für alle Patienten, mit oder ohne Rezept, gilt dabei weiterhin die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutzes. Mitarbeiter müssen ebenfalls einen medizinischen Mundschutz tragen. 

Bei Therapien, bei denen der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, wie zum bei sportlichen Betätigungen, wie Fitness-Training ohne Rezept oder Krankengymnastik am Gerät mit Rezept braucht kein Mundschutz getragen zu werden.

Wenn Patienten keinen Mundschutz tragen können (zum Beispiel aus medizinischen Gründen, bestätigt durch einen Arzt), oder die Behandlung das Abnehmen der Maske erfordert (z.B. bei Kieferbehandlung bei CMD) ist eine Behandlung nur unter Vorlage eines höchsten 24 Stunden alten negativen Corona-Testergebnisses (Nachweis durch Vorlagen eines negativen Testzertifikats eines offiziellen Testzentrums) oder eines vollständigen Impfnachweises möglich (Impfausweis oder Impfzertifikat, letzte Impfung mindestens vor 15 Tagen).

​Wenn Sie vor Ihrem Besuch der Physiotherapie im Bezug auf die aktuell geltende 2G-Regel in der Physiotherapie unsicher sind, rufen Sie uns gerne unter 0 4642 81 05 5 an. Wir beraten Sie gerne.

Covid-19-Hygienekonzept für eine sichere Physiotherapie

Corona Hygienekonzept für eine sichere Physiotherapie
Corona Hygienekonzept für eine sichere Physiotherapie

In Physiotherapiepraxen arbeiten medizinisch ausgebildete, hochqualifizierte Mitarbeiter, die es gewohnt sind, Hygienestandards professionell und sicher anzuwenden. Physiotherapeuten gehören beim Impfen darüber hinaus zur Priorisierungsgruppe 1 und sind in Deutschland weitestgehend geimpft.

Auch aus diesem Grunde sind in Physiotherapiepraxen in Deutschland bisher keine größeren Ansteckungsherde entstanden. Moderne, verantwortungsvolle Praxen arbeiteten bereits vor Auftreten des Corona-Virus mit hohen Hygienestandards.

Dazu gehören das Bereitstellen von Desinfektion für Kunden und Mitarbeiter, das Verwenden und Auswechseln von Einmalvliesen für Gesicht und Körper und die Desinfektion und Reinigung der Geräte und Liegen vor und nach jeder Behandlung.

Großzügig dimensionierte und gute belüftete Räume sorgen in professionellen Praxen für Luftaustausch und ein gesundes Raumklima.

Darüber hinaus werden in unseren Praxis halbstündlich alle Kontaktflächen wie Türklinken, Wasserhähne und Apparate desinfiziert. Außerdem wird sehr sensibel darauf geachtet, dass nur Patienten behandelt werden, die gesund sind und keinerlei Erkältungs- oder Grippesymptome zeigen. 

​Die Physiotherapiepraxen in Deutschland stehen unter ständiger Aufsicht der lokalen Gesundheitsbehörden. Sollte im Umfeld einer Physiotherapiepraxis, bei Mitarbeitern oder Patienten, ein Corona-Fall auftreten, wird das zuständige Gesundheitsamt informiert, das dann vor Ort entsprechende Maßnahmen veranlasst. Wenn eine Physiotherapiepraxis geöffnet und im regulären Betrieb ist (was aktuell bei den allermeisten Praxen der Fall ist), ist der Besuch der Praxis und die Wahrnehmung von Physiotherapie unter Beachtung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen daher also weiterhin möglich und behördlich erlaubt. 

​Wir werden auch weiterhin alles tun, um Ihnen eine bestmögliche Therapie bei höchstmöglicher Sicherheit zu bieten und werden Sie an dieser Stelle weiterhin auf dem Laufenden halten.

Unterkünfte: Hotels und Herbergen

+++ Aktuell (Stand 15.12.2021) SH hat die 2G+-Regel für Beherbergungen eingeführt. +++

2G+ für Beherbergungs-Gäste: Eine Anreise ist ausschließlich mit zusätzlichem, zertifiziertem Test für vollständig geimpfte oder genesene Gäste möglich. Die Testpflicht entfällt für Gäste, wenn diese nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten haben und diese mindestens 14 Tage zurückliegt (Stand derzeit).

Ausnahmen gelten für:

  • Dienstreisende oder Reisende aus medizinischen oder sozialethischen Gründen dürfen unter 3G anreisen, müssen aber täglich einen Test vorlegen.
  • Minderjährige, die nicht mehr in der Schule sind, sind vom 2G+ ausgenommen, benötigen aber ein 2G (Stand derzeit)

Coronavirus Informationen für Schleswig-Holstein